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Häufig gestellte Fragen:
Frage:
Was muß ich tun, um die Verkaufsbeschränkung von meinem Aktienzertifikat entfernen zu lassen?
Antwort:
Sie sind Aktionär eines Unternehmens nach US-Recht. Daher müssen Aktionär und Unternehmen selbstverständlich die dort eingeführten Formalien beachten. Sangui BioTech International hofft, Ihnen mit den folgenden Hinweisen eine Hilfestellung geben zu können. Bitte beachten Sie aber: Dies ist keine Rechtsberatung. Uns können bei der Darstellung Fehler unterlaufen sein. Eine Haftung unsererseits schliessen wir daher aus.
Nach US-Aktienrecht sind alle Aktien bei der Securities and Exchange Commission (SEC) zu registrieren. Für die Unternehmen ist dies ein aufwendiger Prozess, weshalb insbesondere kleine Firmen die Möglichkeit einer Befreiung in Anspruch nehmen (nach Regulation S der SEC). Dafür muss sich das Unternehmen aber verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass diese Aktien für eine gewisse Zeit nach ihrem ersten Erwerb nicht innerhalb der USA oder an US-Bürger verkauft werden dürfen. Diese Verpflichtung wird durch die Eintragung einer Verkaufsbeschränkung auf dem Zertifikat erfüllt. Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden die Aktien auf Antrag des Aktionärs "entsperrt".
Hierzu ist der "Sellers representation letter under Sec Rule 144 (k)" (PDF-Datei 23kB) zu verwenden.
Frage:
Können meine Sangui-Aktien mit der Entsperrung bereits in ein Wertpapier-Depot eingebucht werden?
Antwort:
Wenn Sie die Einbuchung fungibler Stücke wünschen, dann ist ein weiterer Schritt erforderlich, den Sie unbedingt gemeinsam mit Ihrer depotführenden Bank vornehmen sollten. Ihr Zertifikat muss zunächst "in street name" umgeschrieben werden. Dies geschieht durch Übertragung auf einen in New York zugelassenen Makler, der die Stücke dann bei der Firma Cede & Co. in Sammelverwahrung gibt und Ihrem Depot die handelbaren Stücke gutschreibt. Sie selbst werden dadurch von einem "shareholder of record", dem Inhaber einer verbrieften Namensaktie (mit Zertifikat), zu einem "beneficial owner", also gleichsam zum Eigentümer einer Inhaberaktie (ohne Zertifikat, aber mit in Ihr Depot eingebuchten Stücken).
Frage:
Ist das mit jedem depotführenden Institut möglich?
Antwort:
Im Prinzip ja. Manche Aktionäre haben uns aber berichtet, dass Mitarbeiter in der Filiale mit diesem Vorgang überfordert waren. Insistieren Sie in diesem Falle, dass Ihr Anliegen in der Zentrale oder bei einem Dachinstitut (der Sparkassen oder Volksbanken) bearbeitet wird. Es gibt auch für diese Themen spezialisierte Dienstleister wie die Deutsche Wertpapier Service Bank in Frankfurt am Main (www.dwpbank.de), die eventuell helfen können.

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